Finanzbuchhaltung für kleine Unternehmen
Sie haben als Unternehmer das Recht, alle Steuersachen die Ihr eigenes Geschäft und Einkommen betreffen, selbst zu erledigen - eine gesetzliche Steuerberaterpflicht gibt es nicht. Aber - wollen Sie das wirklich?
Für Ihre Finanzbuchhaltung sortiere ich Ihre Unterlagen, kontiere Ihre Belege und verbuche ich Ihre laufenden Geschäftsvorfälle (im Rahmen des §6 StBerG, Nr. 3 und 4). Auf Wunsch überwache ich auch Ihre Zahlungseingänge und verwalte Ihr Mahnwesen. Selbst die Erstellung Ihrer Rechnungen kann ich für Sie erledigen, wenn es Sie entlastet.
Ihren Jahresabschluss und die erforderlichen Steuererklärungen können Sie anhand der von mir gebuchten Daten selbst erstellen oder einem Steuerberater Ihrer Wahl übergeben.
Möchten Sie lieber kompletten Service aus einer Hand?
Auf Wunsch arbeite ich Ihrem bisherigen Steuerberater zu oder empfehle Ihnen einen Steuerberater aus meinem Netzwerk, der Sie umfassend steuerlich beraten kann und auch alle nötigen Erklärungen für Sie erstellt.
Sicher haben Sie noch einige Fragen - was die Buchhaltung kostet oder in welchem Umkreis von Augsburg ich meine Leistungen anbiete.